Der Vorstand (a) entscheidet in Belangen, die den Förderverein betreffen, wie:
- finanzielle Zuschüsse - Durchführung von Aktionen (Flohmarkt etc.) - Organisation und Beschaffung von Materialien (Spielmaterial / Gerät, z.B. Raupenswinger, Bänke, Malereien auf dem Schulhof)
b) der zweiköpfigen Verwaltung der Betreuung
1. Verwalterin: Ulrike Friese 2. Verwalter: Peter Schinke
Die Verwaltung der Betreuung (b) entscheidet in Belangen, die die Betreuung betreffen, wie:
- personelle Ausstattung der Betreuung - Sachliche Ausstattung - Festlegung von Aufnahmekriterien - Die Verwaltung ist verantwortlich für Organisation und pädagogisches Konzept etc.
Die Verwaltung der Betreuung ist der Mitgliederversammlung gegenüber verantwortlich.